Bundesregierung prüft Airbus-Darlehen
Berlin: (hib/SCR) Die industriepolitischen Auswirkungen des von Airbus verkündeten Produktionsstopps für den A380 scheinen laut Bundesregierung „beherrschbar“. So könne voraussichtlich ein Großteil der betroffenen Airbus-Mitarbeiter auf andere Produktionslinien verteilt werden. Dies treffe auch für einen Großteil der betroffenen Mitarbeiter bei Zulieferern zu, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9481) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8665).
Noch unklar ist laut Antwort der künftige Umgang mit dem Entwicklungsdarlehen in Höhe von 943 Millionen Euro, das Airbus von der Bundesrepublik für die Entwicklung des A380 erhalten hatte. Derzeit werde „unter anwaltlicher Einbindung“ geprüft, ob etwa eine Tilgungsverpflichtung des Darlehens auch aus den Verkaufserlösen anderer Modelle besteht, ob „Airbus für die Entscheidung zur Produktionseinstellung ein zivilrechtliches Vertretenmüssen trifft“, ob der Bundesrepublik in Folge der Produktionseinstellung Schadensersatzansprüche zustehen beziehungsweise ob Airbus einen „Anspruch auf einen Erlass der Restschuld hat“.
Den Angaben zufolge bestand zum 31. Dezember 2018 eine Restschuld von rund 630 Millionen Euro. Der Darlehensbetrag wäre laut Antwort gemäß Vertrag von 2002 „auf Basis von 500 ausgelieferten A380 vollständig zurückzuführen gewesen“. Tatsächlich seien bis 31. März 2019 235 A380 ausgeliefert worden, bis zur Produktionseinstellung würden noch weitere 16 Exemplare ausgeliefert, führt die Bundesregierung aus.
Zu der Höhe des Zinssatzes, der Tilgungssumme pro verkauftem A380 und zur Höhe verschiedener Tranchen zur Teilfinanzierung der Entwicklungskosten macht die Bundesregierung mit Verweis auf ein laufendes Verfahren bei der Welthandelsorganisation keine Angaben. Sie rechne damit, dass sich die Produktionseinstellung auf das Verfahren „zur Überprüfung der Umsetzung der Entscheidung wegen Subventionen für Airbus“ auswirken werde.
Die Bundesregierung stellt in der Antwort zudem klar, dass der Bund sich verpflichtet hat, das ERP-Sondervermögen von den Risiken des aus dem ERP-Sondervermögen als Kapitalanlage geleisteten Darlehen freizustellen. „Falls das ERP-Sondervermögen in Folge des Darlehenausfalls einen Liquiditäts- oder Substanzverlust erleiden würde, wären die Einzelheiten der Kompensation des ERP-Sondervermögens durch den Bund mit dem Bundeshaushalt noch festzulegen“, heißt es in der Antwort.