Abfrage von Interpol-Datenbank
Berlin: (hib/STO) Bei der Grenzkontrolle in Deutschland wird die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) bei Ausreisen in und Einreisen aus Drittstaaten nach dem Schengener Grenzkodex abgefragt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9048) hervor. „Sofern bei einer anderweitigen polizeilichen Überprüfung die Bundespolizei eine Sachfahndungsabfrage vornimmt, erfolgt grundsätzlich auch ein Abgleich mit der Interpol-Datenbank SLTD“, führt die Bundesregierung darin weiter aus.