Digitales und vernetztes Spielzeug
Berlin: (hib/STO) „Datenschutz im Kinderzimmer - Digitales und vernetztes Spielzeug“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9456). Wie die Fraktion darin ausführt, sind „intelligente“, mit dem Internet verbundenes Spielsachen, sogenannte „Smart Toys“ wie digitalisierte Roboter, Uhren, Teddybären oder Puppen mittlerweile weit verbreitet. Diese technischen Geräte könnten zum Teil sensorgesteuert selbständig auf Handlungen von Kindern reagieren.
Sie werfen der Fraktion zufolge „zahlreiche, ganz unterschiedlich gelagerte Rechtsfragen in den verschiedensten Rechtsbereichen auf, beispielsweise im Recht der IT-Sicherheit, im Verbraucherschutz- und Datenschutzrecht sowie im Haftungsrecht“. Wissen wollen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über aktualisierte Ergebnisse der Marktbeobachtung verfügen, „die ihr eine Einschätzung der zahlreichen und zum Teil sehr unterschiedlich gelagerten Risiken der den deutschen Markt erreichenden Smart Toys erlauben“. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob nach Auffassung der Bundesregierung „die Sicherheit von digitalem Spielzeug in die Zuständigkeit der Marktüberwachung nach Produktsicherheitsgesetz“ fällt.