Anhörung zu Asylverfahrens-Initiativen
Berlin: (hib/STO) Um zwei Vorlagen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Asylverfahren geht es am Montag, 6. Mai 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 2.200) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 2. Mai beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Zum einen hat die Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren durch erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln“ (19/1319) vorgelegt. Wie sie dazu in der Begründung ausführt, sind die Zahlen der Klagen und Eilanträge in Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten bundesweit überproportional gestiegen. Ein Rückgang sei derzeit nicht abzusehen. Daher soll den Verwaltungsgerichten nach dem Willen der Fraktion die Möglichkeit eingeräumt werden, „bei grundsätzlicher Bedeutung des Falles oder Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung Beschwerde und Berufung zuzulassen“.
Außerdem soll der Vorlage zufolge eine zusätzliche Möglichkeit zur Zulassung der Revision „zur Klärung fallübergreifender allgemeiner Tatsachenfragen“ geschaffen werden. Damit werde „das Ziel erreicht, den Prüfungsaufwand der Verwaltungsgerichte zu reduzieren und die Verfahrenserledigung effizient zu fördern und somit die angemessene Bearbeitung der gestiegenen Asylverfahren zu erleichtern“, heißt es in der Begründung weiter.
Zum anderen geht es bei der Anhörung um einen Antrag der Fraktion „für ein umfassendes Qualitätsmanagement“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (19/4853). Dazu müssten die Asylverfahren gerecht und effizient gestaltet werden, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Einer der Grundsätze müsse sein, dass Qualität vor Schnelligkeit geht. Eine „Ausrichtung des Asylverfahrens anhand der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien“ sei unabdinglich, um den Schutz von Asylsuchenden sicherzustellen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Verwaltungsgerichte zu entlasten.
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein umfangreiches Maßnahmenpaket bei der Bearbeitung von Asylverfahren zu ergreifen, „um die uneingeschränkte Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien, unabhängig von den Antragszahlen sicherzustellen“. Dabei betreffen die geforderten Maßnahmen die Registrierung und Beratung von Asylsuchenden ebenso wie die Anhörung im Asylverfahren und die Bescheiderstellung oder die Qualifizierung von Mitarbeitern und den Einsatz von Dolmetschern.
So soll nach dem Willen der Fraktion beispielsweise Asylsuchenden vor der Anhörung „der Zugang zu unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet werden, damit sie umfassend informiert und auf die Anhörung vorbereitet werden können“. Auch fordert die Fraktion unter anderem, im Asylverfahren nur speziell ausgebildete Dolmetscherinnen einzusetzen, „die sich in beiden Sprachen fließend und fehlerfrei ausdrücken können“.