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02.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 487/2019

Personalmangel bei Gerichten

Berlin: (hib/mwo) Einen Überblick über die Personalsituation an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Bundes gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8861). Dabei ist die Zahl der nicht besetzten Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Bereich besonders augenfällig. Dazu schreibt die Bundesregierung, der Stellenplan der Bundesanwaltschaft habe in den letzten Jahren wegen der erheblich gestiegenen Verfahrenszahlen einen erheblichen Aufwuchs erfahren. Zur Vorbereitung von Übernahmen in den Bundesdienst rekrutiere die Bundesanwaltschaft deshalb regelmäßig Staatsanwälte sowie Richter im Wege von Abordnungen aus den Landesjustizverwaltungen. Die derzeit abgeordneten Richter und Staatsanwälte schlössen mit ihrer Arbeit die sich aus der Übersicht ergebende Diskrepanz von 56,2 Stellen, so dass der Personalbedarf durch Planbeamte und abgeordnetes Personal insgesamt gedeckt ist. Über den Personalbedarf der Justiz in den Ländern führe die Bundesregierung keine Statistiken.

Wie es weiter in der Antwort heißt, werde die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Beschäftigten bei den Gerichten und der Bundesanwaltschaft die Belastungssituation der Gerichte des Bundes und der Bundesanwaltschaft in den nächsten Jahren aufmerksam verfolgen und auf notwendige Veränderungen angemessen reagieren. Die Bundesregierung plane zusammen mit den Ländern derzeit keine Maßnahmen, die über den im „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbarten Personalaufbau im Justizbereich hinausgehen. Die Fragesteller hatten unter Hinweis auf einen Personalmangel an vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften festgestellt, dass die für eine sichere Rechtsgewährleistung notwendige Analyse des langfristigen tatsächlichen Personalbedarfs im Justizbereich fehle.

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