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02.05.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 487/2019

BfV-internes Schreiben zu AfD-Kontakten

Berlin: (hib/STO) Um ein internes Schreiben der Geheimschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) an die Belegschaft des BfV geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9615) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8948). Darin schrieb die Fraktion, dass nach einem Pressebericht vom 1. März 2019 die Geheimschutzbeauftragte die Mitarbeiterschaft der Behörde mit einem Rundschreiben vom 24. Januar 2019 dazu aufgefordert habe, „der Geheimschutzstelle zu melden, ob sie Kontakte zur Alternative für Deutschland unterhalten“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, handelt es sich um ein internes Informationsschreiben an die BfV-Belegschaft mit der Bitte, bei möglich erscheinenden Interessenkonflikten das Beratungsangebot der Geheimschutzbetreuung des BfV in Anspruch zu nehmen. In dem Schreiben werde auf bestehende Obliegenheiten hingewiesen, „mögliche Interessenkonflikte beziehungsweise Überschneidungen von dienstlichen und privaten Belangen anzuzeigen, um eine ordnungsgemäße und unparteiische Aufgabenerfüllung sicherzustellen“. Das Schreiben sei „vor fürsorgerechtlichem Hintergrund“ erfolgt und diene der Sensibilisierung. Die in dem Schreiben enthaltene, an die Beschäftigten des BfV gerichtete Bitte enthalte keine Verpflichtung.

Das Bundesinnenministerium (BMI) „billigt die Maßnahme der Geheimschutzbeauftragten des BfV“, heißt es in der Antwort weiter. In der Vergangenheit habe es eine vergleichbare Sensibilisierung hinsichtlich der Gruppierung der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und der Scientology-Organisation gegeben. Die Entscheidung, Mitarbeiter im Wege eines Informationsschreibens zu sensibilisieren, werde je nach Lage des konkreten Falles - insbesondere, wenn neue Phänomene in das Blickfeld des BfV rücken - getroffen. Jeder Entscheidung, mit Blick auf alle Phänomenbereiche und andere Parteien, „lag und liegt eine Einzelfallprüfung und -abwägung zugrunde, die sich generalisierenden Aussagen zu Differenzierungsgründen und -erwägungen entziehen“.

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