Gutachten bei Berufskrankheiten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht der Linksfraktion, wonach das Gutachterwesen im Berufskrankheitenrecht reformbedürftig sei. Das betont sie in ihrer Antwort (19/9505) auf eine Kleine Anfrage (19/8622) der Fraktion Die Linke. Diese hatte darin kritisiert, dass viele Gutachter nicht unabhängig arbeiten und deshalb vielen Arbeitnehmern Berufskrankheiten nicht anerkannt würden.