Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
Berlin: (hib/CHE) Der Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz würde die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erheblich erschweren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9573(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/8315(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Der Nachweis, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, könne dann nur durch Befragung der Arbeitnehmer geführt werden. Jedoch lasse das Erinnerungsvermögen nach, je mehr Zeit verstrichen sei, so dass Verstöße für Zeiträume in der Vergangenheit schwierig zu beweisen seien. Bei Wegfall der Aufzeichnungspflicht würde auch die Prüfung der Zahlung von Sozialbeiträgen schwieriger, da sich deren Höhe nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgeld richtet. Somit würde im Ermittlungsverfahren ein wichtiges urkundliches Beweismittel fehlen, betont die Regierung.