Expertenanhörung zum Zensusgesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (19/8693) steht am kommenden Montag, 6. Mai 2019, im Mittelpunkt einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Für die um 11 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses beginnende Anhörung sind bislang vier Sachverständige benannt.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus 2021 geschaffen werden. Er knüpft laut Bundesregierung „an die bewährten Elemente des letzten Zensus im Jahre 2011 an und sieht dort, wo notwendig, methodische und organisatorische Fortentwicklungen vor“. Den Angaben zufolge umfasst der Zensus 2021 eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.
Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 laut Vorlage als registergestützte Erhebung konzipiert. „Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind“, schreibt die Bundesregierung weiter. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, seien auch „ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen“.
Als Sachverständige benannt wurden: Kirsten Bock, Expertin für Datenschutzrecht; Torsten Frenzel von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern; Professor Ralf Münnich von der Universität Trier und Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes.