Todesurteil für IS-Anhängerin im Irak
Berlin: (hib/AHE) Um den Fall der deutschen Staatsangehörigen L. K. mit marokkanischen Wurzeln, die im Irak wegen der Zugehörigkeit zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zum Tode verurteilt worden ist, geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9533) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8677). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, ob L. K. nach Kenntnis der Bundesregierung ein kostenfreier Pflichtverteidiger zur Verfügung gestanden habe oder ob Anwaltskosten aus Mitteln des Bundes gezahlt worden sind. „Mit Blick auf den Schutz elementarer Grundrechte der Betroffenen kann die Bundesregierung zum konkreten Einzelfall keine Angaben machen“, heißt es dazu in der Antwort. Nach irakischem Strafprozessrecht habe jeder Beschuldigte Anspruch auf einen kostenfreien Pflichtverteidiger.