Keine Auswirkungen auf Medienstandort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erwartet in Folge der Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) keine Auswirkungen auf den Medienstandort Deutschland. Dies geht aus einer Antwort (19/9484) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8820) hervor. Mit der Novelle wird es künftig möglich sein, bereits bei einem Anteilserwerb an bestimmten Medienunternehmen von zehn Prozent durch einen unionsfremden Investor im Sinne der AWV zu prüfen. „Ziel ist es, die Nutzung von Medien für Zwecke der strategischen Einflussnahme, mit der schädigend auf demokratische Prozesse eingewirkt werden soll, unterbinden zu können“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.