FDP fragt nach Transport von Fertiggaragen
Berlin: (hib/HAU) „Die Abschaffung des Garagenerlasses und die Auswirkungen auf den Transport von Fertiggaragen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9388). Wie die Abgeordneten schreiben, sei es bis zum 1. Januar 2017 möglich gewesen, Fertiggaragen im sogenannten Zug-Verfahren zu transportieren. In dieser Transportvariante seien zwei Fertiggaragen auf einem Spezial-Lkw mit Anhänger mit eingebauter Hebevorrichtung transportiert und fertig am Bauort abgeliefert worden. Grundlage dafür sei ein sogenannter Garagenerlass gewesen, der Sondergenehmigungen für Firmen zum Transport von Fertiggaragen per Spezial-Lkw ermöglicht habe, schreibt die FDP-Fraktion. Seit Beginn 2017 seien dagegen nur noch Einzeltransporte möglich, die mindestens zwei Lkw und häufig zusätzlich einen Autokran für den Transport und die Anlieferung von Fertiggaragen benötigten.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie sie die zusätzliche Umweltbelastung durch gesteigerten Lastverkehr seit dem Ende des Zug-Verfahrens für Fertiggaragen bewertet. Wissen wollen die Liberalen auch, wie die Bundesregierung den „EU-weiten Wettbewerbsnachteil“ für deutsche Firmen sowie volkswirtschaftlichen Schaden durch die Abschaffung des Garagenerlasses bewertet, „insbesondere im Hinblick auf den Erwerb und Unterhalt zusätzlicher Fahrzeuge, die Verdopplung des Personalbedarfs sowie die gesteigerten Treibstoffkosten“.