Grünbrücken „nicht sanierungsbedürftig“
Berlin: (hib/HAU) Über die Standorte der Grünbrücken entlang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9409) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8763). Alle Querungshilfen seien hinsichtlich Standort, Dimensionierung und Gestaltung den örtlichen Anforderungen entsprechend geplant und umgesetzt worden, heißt es in der Antwort. Eine weitere Verbesserung der Querungshilfen sei daher „in der Regel nicht erforderlich“. Auch sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine sanierungsbedürftigen Querungshilfen bekannt.
Nach dem Bedarf zur Errichtung weiterer Grünbrücken gefragt, antwortet die Regierung: „Die Notwendigkeit zur Errichtung von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen ergibt sich aus der konkreten Situation vor Ort.“ Im Vordergrund stehe die mögliche Zerschneidung der Lebensraumverbundsysteme. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Verkehrssicherheit werde auch die lokale Wildunfallsituation einbezogen. Ein Abgleich der erst seit kurzem vorliegenden Daten zu Wildunfallschwerpunkten mit den Lebensraumnetzen sei noch nicht erfolgt. Die Daten würden derzeit hinsichtlich weiterer zu ergreifender Maßnahmen ausgewertet, heißt es in der Antwort.