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06.05.2019 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 503/2019

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Berlin: (hib/PK) Mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (19/9770) soll die Versorgung in diesem Bereich verbessert werden. Künftig soll die Psychotherapie ein eigenständiges Studienfach sein, das fünf Jahre dauert (Drei Jahre Bachelor- plus zwei Jahre Masterstudium) und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird.

Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut. Die inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge wird in einer Approbationsordnung geregelt, die gesondert erarbeitet wird. Der neue Studiengang soll erstmals zum Wintersemester 2020 angeboten werden.

Auf das Studium folgt eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen, wobei die Behandlungsleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) von den Krankenkassen vergütet werden. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeuten in das Arztregister eintragen lassen und sich für eine Zulassung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerben.

Die künftige Ausbildung zum Psychotherapeuten soll breit angelegt sein und die Absolventen zur Behandlung von Patienten aller Altersstufen befähigen. Bisher müssen Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie mit anschließender Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gelten gesonderte Vorschriften.

Die Vorlage enthält auch einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zur Ergänzung der Psychotherapierichtlinie. Mit einer über mehrere Berufsgruppen hinweg verbesserten Koordination soll eine effektivere Vermittlung von Patienten in eine psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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