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07.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 510/2019

Gleichgeschlechtliche Paare in der EU

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung setzt sich auf der Basis der EU-Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) aktiv gegen Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Gender-Identität ein. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9727) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Bezüglich der Bewertung der menschenrechtlichen Lage in Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird auf die hierfür zuständigen internationalen Mechanismen verwiesen.

Weiter heißt es unter anderem, die Bundesregierung beobachte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch im Hinblick darauf, inwieweit der Schutz der sexuellen Identität durch die anderen Mitgliedstaaten tatsächlich gewährt wird, und setze sich im Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats für eine konsequente Umsetzung der EGMR-Urteile ein. Nach Kenntnis der Bundesregierung seien gleichgeschlechtliche Ehen bisher nicht in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Verwiesen wird in der Antwort auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Auswirkungen auf das Residenzrecht haben könnte, wenn bei einer in Deutschland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe eines EU-Bürgers oder einer EU-Bürgerin der Ehepartner oder die Ehepartnerin aus einem Nicht-EU-Land stammen und sich beide gemeinsam in einem Mitgliedstaat niederlassen wollen. Entsprechend bemühe sich das Auswärtige Amt in besonderer Weise, etwa in Rumänien, die Rechtsstellung von LSBTTI-Personen anzusprechen und dabei auch durch engen Kontakt zu NGOs und sichtbare Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren.

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