Untersuchungsausschuss zur Treuhand
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke verlangt die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zur Treuhandanstalt. In einem Antrag (19/9793) heißt es, der Untersuchungsausschuss solle sich ein Gesamtbild über die Aufgabe und die Arbeit der Treuhandanstalt, deren Nachfolgeorganisationen und Tochtergesellschaften sowie über die Resultate in Bezug auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Ostdeutschlands verschaffen. Aufbauend auf die Arbeit zweier früherer Untersuchungsausschüsse soll der neue Untersuchungsausschuss unter anderem klären, inwieweit die Arbeitsweise der Treuhandanstalt, ihrer Nachfolgerorganisationen und Tochtergesellschaften das Verfassungsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland langfristig gehemmt hat. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit die Treuhandanstalt und ihre Nachfolgeorganisationen die Aufgabe erfüllt haben, die Arbeitsplatz- und Investitionszusagen von Käufern abzusichern, zu prüfen und durchzusetzen. Wissen wollen die Abgeordneten auch, inwieweit die Abwicklung von Altkrediten in der ehemaligen DDR zur Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Aufbauprozesses in den neuen Bundesländern geführt hat und inwieweit und warum überlebensfähige Treuhandunternehmen geschlossen wurden und in Unternehmen Arbeitsplätze vernichtet wurden, die hätten erhalten werden können. Das Gremium soll zudem Empfehlungen abgeben, inwieweit die heute noch andauernde Privatisierung von ehemaligen DDR Volkseigentum, wie beispielsweise von landwirtschaftlichen Flächen oder Gewässern, gestoppt werden soll.
In der Vorbemerkung des Antrages heißt es, als eine Ursache für den immer noch bestehenden Ost-West-Unterschied werde das gesellschaftliche Wirken der Treuhandanstalt, ihrer Nachfolgeorganisationen und Tochtergesellschaften verantwortlich gemacht. Das Wirken der Treuhandanstalt sei von politischen und wirtschaftlichen Skandalen und bis in die Gegenwart reichenden Folgen begleitet, die auch aufgrund bislang weitgehend unzugänglicher Akten nicht in dem erforderlichen Maß aufgeklärt worden seien. Frühere Untersuchungen bezeichnet die Fraktion als unzureichend. Der zu bildende Ausschuss soll aus insgesamt neun Mitgliedern bestehen.