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07.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 515/2019

EU-Urheberrechtskompromiss verteidigt

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu der in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8652) geäußerten Kritik an der Kompromisslösung der Bundesregierung bei der EU-Trilog-Verhandlung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform Stellung genommen. In der Antwort (19/9771) wird unter anderem auf die beigefügte Protokollerklärung verwiesen, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat. Darin heißt es einleitend, dass die Bundesregierung dem Richtlinienvorschlag zustimme, weil die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringt. Zugleich werde bedauert, dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt. Die Bundesregierung werde die zur Lösung des Urheberrechtsproblems zur Verfügung stehenden Modelle prüfen und - sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt, - darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, inwieweit sich die Bundesregierung an die Zielvorgaben des Koalitionsvertrags gebunden sieht und wie sie ihre Entscheidung, im EU-Ministerrat für den im Koalitionsvertrag als unverhältnismäßig abgelehnten Einsatz von Upload-Filtern zu stimmen, begründet.

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