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07.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 515/2019

Preisbildung im Internet

Berlin: (hib/MWO) Die technische Entwicklung hat zu einer neuen Dimension der Preisbildungen im Internet und in der digitalen Welt geführt, die politische und rechtliche Fragen aufwirft. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9772) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8654). Die Abgeordneten wollten wissen, wie die Haltung der Bundesregierung zu Befürchtungen ist, dass technisch mögliche personalisierte Preise mit Nachteilen für die Verbraucher einhergehen. Wie die Bundesregierung unter anderem schreibt, sind Persönlichkeitsrechte der Nutzer betroffen, wenn zum Zweck der dynamischen oder personalisierten Preisbildung Daten oder Informationen von Endgeräten wie Computer und Smartphone von einem anderen als dem Geräteinhaber beziehungsweise Nutzer ausgelesen oder abgefragt werden oder darauf zugegriffen wird. Eine Abfrage solcher Daten zum Zweck der Preissetzung sei nur zulässig, wenn die relevanten rechtlichen Regelungen des Datenschutzrechts und des Rechts zum Schutz der Privatsphäre eingehalten werden. In diesem Zusammenhang verwiest die Regierung auf die von ihr eingesetzte Datenethikkommission, die ihre Arbeit im September 2018 aufgenommen und entsprechend dem Koalitionsvertrag „einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen soll. Die Kommission werde ihren Abschlussbericht voraussichtlich im Herbst 2019 vorstellen.

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