Länder prüfen Gemeinnützigkeit
Berlin: (hib/HLE) Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen im politischen Raum hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (19/9563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ob und inwieweit die Voraussetzungen für die An- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt seien, prüfe und entscheide nach der verfassungsrechtlichen Grundordnung die jeweilige Landesfinanzbehörde eigener Zuständigkeit.