Über 35 Millionen Neubewertungen
Berlin: (hib/HLE) Für die Umsetzung der Reform der Grundsteuer müssen rund 30,9 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens neu bewertet werden. Hinzu kommen 4,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie r und eine Million Fälle, in denen aufgrund der Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage kein Einheitswert vorliegt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9538) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8910) mit.