Antrag auf A-1-Bescheinigung
Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) benötigt für eine Entscheidung über einen Antrag für eine A-1-Bescheinigung durchschnittlich sieben bis zehn Tage. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9726) auf eine Kleine Anfrage (19/9110) der AfD-Fraktion. Diesen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Fortbestand der deutschen Rechtsvorschriften muss ein Arbeitgeber für einen in ein anderes EU-Mitgliedsland entsandten Arbeitnehmer ausfüllen und an die zuständige Stelle zur Datenübertragung übermitteln.