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08.05.2019 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 519/2019

Gesetzesnovelle zu Energieaudits

Berlin: (hib/PEZ) Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/9769) vorgelegt. Dieser „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden einzuführen. Hochrechnungen zufolge würden damit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich beträfen die Regelungen etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt in einer beigefügten Stellungnahme keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf und bekräftigt, dass die Wirtschaft im Saldo um etwa 4,5 Millionen Euro entlastet würde. Der Bundesrat plädiert in einer Stellungnahme unter anderem dafür, dass auch für Unternehmen, die nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status eines Nicht-KMU erhalten haben, die Bagatellgrenzenregelung zum Gesamtenergieverbrauch greifen sollte. Dem stimmt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zu.

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