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08.05.2019 Gesundheit — Ausschuss — hib 521/2019

Mehr Hilfe für behinderte Patienten nötig

Berlin: (hib/PK) Der Zugang von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zur Gesundheitsversorgung ist nach Einschätzung von Experten nach wie vor unzureichend. In einem Expertengespräch des Gesundheitsausschusses forderten die Fachleute am Mittwoch im Bundestag mehr Rücksicht auf die Belange dieser speziellen Patientengruppe, für die eine adäquate Versorgung oft schwierig und bisweilen unmöglich erscheine.

Rolf Erdmann vom Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) schilderte im Ausschuss die Probleme von schwerhörigen und tauben Menschen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. In vielen Einrichtungen gebe es keine Hilfen für hörbeeinträchtigte Patienten, etwa Schriftdolmetscher oder schriftliche Hinweise. Auch sei oft das Personal ohne spezielle Schuldung mit diesen Patienten überfordert. Ein Schulungskonzept auch für Pflegeheime wäre sinnvoll.

Erdmann, der selbst taub ist und im Ausschuss mit Schriftdolmetscherin arbeitete, sagte, es gehe nicht immer um Zugangsbarrieren, sondern um Nutzungsbarrieren. In Gesundheitseinrichtungen müsse das Zwei-Sinne-Prinzip eingehalten werden.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK erinnerte daran, dass nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch ältere Leute Probleme hätten, in Arztpraxen zu kommen. Auch Kliniken seien nicht überfall barrierefrei. Behinderte Patienten würden überdies oft als schwierig und zeitaufwendig eingestuft, Therapeuten seien mit ihnen überfordert. Menschen mit Einschränkungen dürften aber nicht in Sondersysteme abgeschoben werden. Verspohl sprach sich dafür aus, Arztpraxen schrittweise und gezielt so anzupassen, dass überall ein Angebot zur Verfügung stehe. Sie fügte hinzu, auch die elektronische Patientenakte müsse barrierefrei konzipiert werden.

Bernhard Gibis von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) räumte die Defizite ein, gab aber zu bedenken, dass barrierefreie Praxen viel Geld kosteten. Die Aufwendungen lägen zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Aus seiner Sicht könnten nicht alle Praxen barrierefrei umgestaltet werden, jedoch sollte verlässlich auf solche Angebote hingewiesen werden. Der zusätzliche Aufwand müsse überdies anerkannt und im Vergütungssystem für die Mediziner berücksichtigt werden.

Brigitte Faber vom Verein Weibernetz, einer Interessenvertretung für behinderte Frauen, beklagte, dass in der medizinischen Versorgung die geschlechterspezifischen Belange zu kurz kämen. Ärzte hätten oft keine Kenntnisse zur Behandlung behinderter Mädchen und Frauen etwa bei Schwangerschaft oder Verhütung. Sie forderte eine geschlechtergerechte Forschung und Ausbildung von Ärzten. Von einer gleichwertigen Versorgung oder gar einer freien Arztwahl könne derzeit keine Rede sein.

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