+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

08.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 524/2019

Ausschuss beschließt weitere Anhörungen

Berlin: (hib/MWO) Die Durchführung von zwei weiteren öffentlichen Anhörungen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 48. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch beschlossen. Danach sollen am 5. Juni 2019 Sachverständige zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (19/9739) gehört werden. Der Entwurf sieht unter anderem eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären vor. Für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater werden Transparenzpflichten verankert.

Dem Grunde nach beschlossen wurde eine Anhörung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“ (19/7983). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung eines Regelwerkes zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen und daneben die Anpassung des Strafprozessrechts zur Ahndung von Unternehmensstraftaten vorsieht. Dies solle auch bei ausschließlich im Ausland begangenen Verfehlungen von deutschen Unternehmen oder Tochterunternehmen gelten.

Eine bereits beschlossene Anhörung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren“ (19/8568) wurde auf 25. September terminiert. Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum AfD-Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4810).

Nach längerer Diskussion lehnte der Ausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf der AfD für ein Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit (19/5040) ab. Mit ihrem umfangreichen Forderungskatalog zur Verschärfung des Straf- und Ausländerrechts war die AfD-Fraktion bereits bei der ersten Lesung im Bundestag auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen. Während Roman Reusch den Entwurf seiner Fraktion verteidigte, warfen Abgeordnete der anderen Parteien der AfD vor, damit gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz zu verstoßen. Eine von der AfD-Fraktion beantragte öffentliche Anhörung zu dem Entwurf hatte der Ausschuss im April abgelehnt.

Nach ausführlicher Debatte lehnte das Gremium einen Antrag der FDP-Fraktion zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren (19/8266) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Abgeordnete von CDU/CSU und SPD sahen ebenfalls Handlungsbedarf, verwiesen jedoch auf die notwendige Beteiligung der Länder. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) sagte, es sei geplant, dass sich die Länder auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni zu dem Thema positionieren. Im Anschluss würden die Eckpunkte festgelegt und ein Regelungskonzept erarbeitet. Ferner beschloss der Ausschuss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2 BvE 5/18 vor dem Bundesverfassungsgericht, bei dem es um die Klage der AfD-Fraktion gegen die Parteienfinanzierung geht. Weiter befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen er nicht federführend ist.

Marginalspalte