FDP fordert Einwanderungsgesetzbuch
Berlin: (hib/STO) „Für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik - Eckpunkte eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/9924), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Einwanderungsgesetzbuches vorzulegen,
Dabei sollen Asyl für politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzartikels 16a und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta gewährleisten werden. Ferner soll der Vorlage zufolge ein neuer Schutzstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge eingeführt werden, der auf die Dauer der Kriegs- oder Bürgerkriegshandlungen im Heimatland begrenzt sein soll.
Beim Asylverfahren soll der Bund nach dem Willen der Fraktion für alle Fragen zuständig sein, die den Schutzstatus und den Aufenthalt des Schutzsuchenden in Deutschland betreffen, während sich die Länder auf die Aufgabe der Integration konzentrieren sollen. Registrierung und Erstaufnahme inklusive der medizinischen Versorgung sollen laut Antrag in zentralen Unterbringungseinrichtungen erfolgen, in denen alle mit dem Asylverfahren befassten Behörden sowie die Verwaltungsgerichte eingebunden sind.
Um die Einwanderung in den Arbeitsmarkt „verständlich und einfach zu steuern“, will die Fraktion ein „Zwei-Säulen-System“ einführen, „bestehend aus einer überarbeiteten Blue Card als Kerninstrument der Fachkräfteeinwanderung mit Arbeitsplatzangebot und der Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Steuerung der Vergabe von Visa zur Arbeitssuche“. Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende soll es nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben.
Dem „ Erhalt der Schengen-Freizügigkeit ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen“ wird in dem Antrag „oberste Priorität“ eingeräumt. Offene Grenzen im Schengenraum setzten aber voraus, dass dessen Außengrenzen effektiv geschützt und kontrolliert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Solange das nicht gegeben sei, müsse „die Möglichkeit gewährleistet sein, unter bestimmten Bedingungen auch Zurückweisungen an deutschen Außengrenzen vornehmen zu können“.