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08.05.2019 Verteidigung — Gesetzentwurf — hib 525/2019

Einsatzbereitschaft soll erhöht werden

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit einem Bündel an unterschiedlichen Maßnahmen erhöhen. Der entsprechende Entwurf eines Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (19/9491) sieht unter anderem vor, die Verwendungsmöglichkeiten von Reservisten und die Übernahme von Unteroffizieren in das Dienstverhältnis des Berufssoldaten zu erweitern. Zudem soll die soziale Absicherung von Zeitsoldaten und von Soldaten in Auslandseinsätzen verbessert, der Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende erhöht und die Arbeitszeitvorschriften gelockert werden. Die Kosten der Neuregelungen beziffert die Bundesregierung auf rund zehn Millionen Euro für das laufende Jahr und rund Millionen Euro für 2020. Ab 2021 sollen sich der finanzielle Mehraufwand für den Bund dann auf rund 163 Millionen Euro jährlich belaufen.

Konkret sieht die Gesetzesinitiative vor, dass zukünftig auch Unteroffiziere ohne Portepee, also unterhalb des Dienstgrades eines Feldwebels, aus der Laufbahn für Zeitsoldaten in die der Berufssoldaten wechseln können. Zudem sollen ausscheidende Zeitsoldaten stärker unterstützt werden. So sollen die Zuschüsse für die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt gestaffelt nach Dienstzeit erhöht werden. Ebenso erhöht werden sollen die Beiträge der Bundeswehr für Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende an die Rentenkasse, um deren Altersversorgung zu verbessern. Zudem soll der Wehrsold für Wehrdienstleistende erhöht werden.

Ausgeweitet werden sollen die Leistungen aus dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten bei Verwundungen oder Unfällen in Auslandseinsätzen. Sie sollen zukünftig nicht nur bei durch den Bundestag mandatierten Einsätzen gezahlt werden, sondern auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr mit einer bestimmten Gefährdungslage, beispielsweise im Rahmen der NATO-Einsätze der Bundeswehr im Baltikum. Ebenso soll im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz die Finanzierung der Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie von einsatzgeschädigten Soldaten ermöglicht werden.

Mit dem Gesetz soll außerdem die Verwendung von Reservisten als Vertretung für absehbar länger abwesende Soldaten auf eine eindeutige rechtliche Grundlage gestellt werden. Ebenso sollen die Sonderregelungen für eine Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden, wie sie bereits in Auslandseinsätzen oder bei der Marine gelten, auf weitere Bereiche wie beispielsweise die Alarmrotten der Luftwaffe ausgeweitet werden.

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