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08.05.2019 Gesundheit — Ausschuss — hib 526/2019

Konzeptstreit zur Pflegefinanzierung

Berlin: (hib/PK) Mit Optionen für die langfristige Finanzierung der Pflegekosten haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses befasst. Konkret beraten wurden am Mittwoch drei Anträge der Oppositionsfraktionen mit Forderungen nach einer systematischen Kurskorrektur. Die Fachleute vertreten grundsätzlich unterschiedliche Positionen, machten in der Anhörung sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen aber deutlich, dass die Aufwendungen für die Pflegeversorgung künftig größer werden und neue Finanzierungwege geprüft werden sollten.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/7691) von der Bundesregierung, einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der Pflege vorzulegen, der sich an einem Dreisäulenmodell aus sozialer Pflegeversicherung, privater und betrieblicher Pflegevorsorge orientiert. Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag (19/7480) für einen Finanzausgleich zwischen der privaten und sozialen Pflegeversicherung. Zudem sollte perspektivisch die private Pflegeversicherung in die soziale Pflegeversicherung überführt werden. Die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/8561) für eine Pflege-Bürgerversicherung aus, die wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung einfach umsetzbar sei.

Nach Informationen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Pflegebedürftigkeit in der Privaten Pflegeversicherung (PPV) nur halb so hoch wie in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). 2017 waren demnach in der SPV rund 4,6 Prozent der Versicherten pflegebedürftig, in der PPV nur rund 2,3 Prozent. Den Beitragssatz zu erhöhen, sei keine auf Dauer tragfähige Lösung, erklärte der Spitzenverband und plädierte für einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss, um steigende Eigenanteile und Beitragssatzerhöhungen abzumildern.

Der Paritätische Gesamtverband geht davon aus, dass in der Pflege kurzfristig sechs bis zehn Milliarden Euro zusätzlich benötigt werden. Eine rein kosmetische Korrektur reiche nicht aus. Sinnvoll wären eine Bürgerversicherung und eine Umverteilung der Altersrückstellungen in der PPV. Einige Experten gaben in der Anhörung allerdings zu bedenken, dass eine Auflösung oder Kollektivierung der Altersrückstellungen rechtlich problematisch wäre.

Der Wirtschaftswissenschaftler Christian Hagist warb wie andere Fachleute für eine Stärkung der kapitalgedeckten Pflegevorsorge. Eine Pflege-Bürgerversicherung würde nur vorübergehend Entlastung bringen, zugleich sinke damit der Kapitaldeckungsgrad. Da die Kapitaldeckung für die Pflegeversicherung das effizientere Verfahren darstelle, würde sich die Nachhaltigkeit des Systems verschlechtern.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe forderte eine Lösung für die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen, die auf einen bundeseinheitlichen Satz gedeckelt werden sollten. Zudem müssten die Kosten für Investitionen sowie Unterkunft und Verpflegung besser kontrolliert werden. Es sollte klargestellt werden, dass die Länder dazu verpflichtet seien, die Investitionskosten zu tragen.

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