FDP für Reform des Begleiteten Fahrens
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion spricht sich für eine Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren aus. In einem Antrag (19/9921), der am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird, fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, durch eine Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung die Registrierung, das 1-Punkt-Limit sowie das Mindestalter für Begleitpersonen zu streichen und allein einen achtjährigen ununterbrochenen Führerscheinbesitz als Voraussetzung für Begleitpersonen festzuschreiben.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist das begleitete Fahren im Rahmen des Führerscheins ab 17 (BF 17) „ein voller Erfolg“. Seit der endgültigen bundesweiten Einführung im Jahr 2011 habe das begleitete Fahren dazu beigetragen, die Verkehrssicherheit von Fahranfängern nachhaltig zu verbessern. Laut einer Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind Jugendliche, die am BF 17 teilgenommen haben, „im ersten Jahr des Alleinfahrens rund 20 Prozent seltener als Vergleichspersonen an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen“. Sie hätten darüber hinaus weitaus seltener gegen Verkehrsregeln verstoßen als Jugendliche, die zuvor nicht am BF 17 teilgenommen hatten.
Wie aus dem Antrag hervorgeht, hat die Verkehrsministerkonferenz im April 2018 einen Vorschlag gebilligt, das Mindestalter zur Teilnahme am Begleiteten Fahren von 17 auf 16 Jahre zu senken. Diesem Vorhaben widerspräche gegenwärtig jedoch die EU-Richtlinie 2006/126/EG über die Führerscheinerteilung, schreiben die Abgeordneten. Neben dieser Altersbeschränkung behinderten außerdem die geltenden Regelungen für Begleitpersonen einen deutlicheren Beitrag des begleiteten Fahrens auf die Verkehrssicherheit. So müssten Begleitpersonen bis heute mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Vor allem das geltende 1-Punkt-Limit ist nach Ansicht der FDP in seiner Ausgestaltung „inkonsequent und ineffizient“. Aktuell darf laut FDP eine Person mit mehr als einem Punkt in Flensburg zwar als Fahrlehrer tätig sein, einen Gefahrguttransporter oder ein Flugzeug steuern, „aber nicht als Begleitperson fungieren“. Hinzu komme, dass die Überprüfung der 1-Punkt-Regelung bei den zuständigen Kommunen für erheblichen bürokratischen Mehraufwand sorgen würde. Nicht zuletzt wirkten sich die Registrierung der Begleitpersonen, das Mindestalter sowie das Punktelimit einschränkend auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen aus, schreiben die Abgeordneten, die von der Bundesregierung fordern, sich auf europäischer Ebene nachhaltig für eine Neufassung der besagten Richtlinie einzusetzen, sodass zukünftig der Erwerb der Führerscheinklassen B und BE bereits ab 16 Jahren grundsätzlich ermöglicht wird.