Härtefallfonds für geschiedene Frauen
Berlin: (hib/CHE) Die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der in der DDR geschiedenen Frauen fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/9972). Darin verweist sie auf den Umstand, dass es für diese Frauen keinen Versorgungsausgleich analog zum westdeutschen Recht gegeben habe. Daraus hätten sich vor allem für ältere Frauen, die sich vorrangig um die Familie gekümmert und somit nur wenige eigene Rentenanwartschaften erworben haben, oftmals soziale Härten ergeben. Viele dieser Frauen seien auf Grundsicherung im Alter angewiesen, schreibt die Fraktion.