Haftung für Schäden mit Windkraftanlagen
Berlin: (hib/STO) Haftungsfragen bei möglichen Schäden Dritter in der Betriebsphase von Windenergieanlagen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9476(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind ihrer Kenntnis nach solche Schäden „üblicherweise durch Betreiberhaftpflichtversicherungen hinreichend abgedeckt“.