+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 540/2019

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zu zwei weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf ein Gesetzesvorhaben Stellung genommen. In ihren Antworten (19/9842, 19/9843) auf die Kleinen Anfragen (19/9454, 19/9453) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (Bundesratsdrucksache 134/19) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Bundesratsdrucksache 101/19) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf dessen Homepage veröffentlicht. Zum Gegenstand der Kleinen Anfrage 19/9454 heißt es, der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren, und die Ressortabfrage habe ergeben, dass es in keinem Ressort Gespräche, Termine oder Veranstaltungen auf Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs gegeben hat. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/9453 heißt es, der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.

Weiter heißt es, Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort betont, ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.

Marginalspalte