Uneinheitliche Rechtsprechung
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in den letzten drei Jahren in zwei Fällen Entschädigungen für Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen von zivilen Beschäftigten der amerikanischen Streitkräfte auf einem US-Kasernengelände gezahlt. In 25 Schadensfällen wurden Zahlungen abgelehnt, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9676) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/9201) hervor. Die Bundesregierung erläutert, dass vor dem Hintergrund der in Einzelheiten voneinander abweichenden Schadensfällen und der uneinheitlichen Rechtsprechung geltend gemachte Schäden bislang grundsätzlich nicht pauschal anerkannt werden. Die daher durchgeführte Einzelfallprüfung der Bundesanstalt sei mit erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, der nicht im Verhältnis zu der Anzahl der Schadensfälle stehe und zudem zu einer fehlenden Rechtssicherheit für die Beschäftigten führe. Es würden Gespräche geführt, wie mit der uneinheitlichen Rechtsprechung weiter verfahren werden könne. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion darauf hingewiesen, dass Tausende Zivilbeschäftigte auf US-Militärbasen in Deutschland zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes auf den Privatwagen angewiesen seien. Bei der Regulierung eingetretener Schäden, die durch Fahrzeuge der US-Armee verursacht würden, gäbe es jedoch Unklarheiten.