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13.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 543/2019

Sicherheit der Notariatskommunikation

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat Kenntnis von Problemen bei der elektronischen Kommunikation im Bereich des Notariats, die Mehrzahl betrifft allerdings die Vergangenheit beziehungsweise technische Aspekte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9903) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9461) hervor. Nicht völlig auszuschließen sei derzeit die Möglichkeit einer „Denial of Service-Attacke“ durch einheitlichen Account und einfach zu erratenden Login-Namen, schreibt die Bundesregierung. Das Problem sei aber bisher im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) noch nicht virulent geworden. Zudem werde durch eine in Abstimmung befindliche Authentifizierung noch einmal eine deutliche Verringerung des Risikos angestrebt. Zum Problem der Möglichkeit des Nachrichtenversands durch jeden Bürger an jeden im Adressbuch aufgeführten Notar ohne vorherige Registrierung heißt es, es würden derzeit Maßnahmen abgestimmt, um nur noch authentifizierte Nutzer zum EGVP zuzulassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) habe den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Gegenstand der Kleinen Anfrage nicht kontaktiert, weil dafür keine Veranlassung bestand, heißt es weiter in der Antwort. Die für die Einrichtung und den Betrieb des besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) zuständige Bundesnotarkammer (BNotK) und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hätten gemeinsam an der Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages am 14. Februar 2019 teilgenommen, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht. Die BNotK habe somit den Rat des BSI eingeholt. Eine Veranlassung für das BMJV, darüber hinaus selbst ebenfalls noch das BSI zu kontaktieren, habe nicht bestanden.

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