Anstieg der nichtzweckgebundenen Hilfe
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden im Zeitraum von 2015 bis 2018 ihre nichtzweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge im Bereich der humanitären Hilfe mehr als vervierfacht. „Im Jahr 2018 erreichte der Anteil an der Gesamtförderung damit 22,6 Prozent“, heißt es in der Antwort (19/9913) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8771). Demnach lagen die nichtzweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge im Jahr 2015 noch bei gut 75 Millionen Euro, im Folgejahr bei rund 140 Millionen Euro, 2017 bereits bei rund 321 Millionen Euro und im vergangenen Jahr bei mehr als 348 Millionen Euro.
Wie die Bundesregierung schreibt, habe sie sich im Rahmen des Humanitären Weltgipfels dazu verpflichtet, die strenge Zweckbindung von Förderungen im Bereich der humanitären Hilfe zu reduzieren und flexible Finanzierungen zu fördern und zu erhöhen, um dadurch die Effizienz und Wirksamkeit humanitärer Maßnahmen zu verbessern. „Ungebundene und geringfügig zweckgebundene Finanzierungen erlauben Hilfsorganisationen eine raschere Reaktionsfähigkeit durch eine flexiblere Bereitstellung der Gelder - so können humanitäre Bedarfe besser unmittelbar gedeckt werden.“ Ein höherer Anteil flexibler Mittel reduziere zudem den Verwaltungsaufwand und ermögliche so, dass mehr Mittel für die operative Hilfe zur Verfügung stehen.