Abschuss von Flug MH 17
Berlin: (hib/AHE) Die Ermittlungen des Joint Investigation Teams zum Abschuss von Flug MH17 befinden sich nach Angaben der Bundesregierung in der finalen Phase. Noch vor Sommer 2019 werde mit der Aufnahme von Strafverfolgungsmaßnahmen gerechnet, heißt es in der Antwort (19/9877) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9074). „Über den weiteren Fortgang der Untersuchungen wurden keine Einzelheiten mitgeteilt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.“
Da auch deutsche Opfer beim Abschuss der Boeing 777 der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH 17 im Juli 2014 in der Ost-Ukraine zu beklagen waren, werde beim Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) geführt. In diesem Ermittlungsverfahren seien bereits Zeugen vernommen worden, eine Notwendigkeit für die Ergreifung von Zeugenschutzmaßnahmen habe sich dabei bisher nicht ergeben.