+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Deutscher Bundestag - Archiv

13.05.2019 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 547/2019

Expertenkritik an Datenaustausch

Berlin: (hib/suk) Mit zum Teil erheblicher Kritik haben verschiedene Experten auf den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (19/8752) reagiert. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Vorsitz der Abgeordneten Andrea Lindholz (CSU) machten sie verfassungsrechtliche Bedenken deutlich.

Mit dem sogenannten zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden. Unter anderem soll der Abruf von Daten aus dem AZR weiteren Behörden in Echtzeit ermöglicht werden.

In der Anhörung sagte Herbert Albrecht von der Ausländerbehörde Nürnberg, er als Praktiker wünsche sich vor allem eine Antwort auf die Frage, wie lange die Daten etwa nach dem Abschluss des Asylverfahrens gepflegt werden müssten und wann sie gelöscht werden sollten. Hierfür müsse es „klare Regeln“ geben. Ausländerbehörden seien grundsätzlich „nicht begeistert“, wenn Datengrenzen erweitert würden, weil etwa die dann nötige Nacherfassung einen großen Aufwand bedeute.

Für Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, beinhaltet der Entwurf verschiedene Probleme. Die Geschwindigkeit, mit der das erste Datenaustauschverbesserungsgesetz geändert werde und die hohe Zahl der Veränderungen trügen nicht dazu bei, dass datenschutzrechtliche Vorgaben in der gebotenen Qualität eingehalten würden. Das Grundrecht auf Datenschutz gelte nicht nur für deutsche, sondern auch für nichtdeutsche Staatsbürger - in diesem Punkt aber gebe es verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Besonders problematisch sei die geplante Personenkennzahl, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 abgelehnt habe. „Rechte und Freiheiten der Betroffenen“ würden nicht mit den nötigen Garantien versehen. Kritisch sah Kelber auch die geplante Ausweitung der Zugriffsrechte - künftig sollten „mehr Daten mehr Behörden und mehr Personen“ zugänglich sein, ohne dass es dabei ausreichend Kontrollmöglichkeiten gebe; dies sei „besorgniserregend“. Dass es keine zentrale Protokollierung des Zugriffs auf die Daten geben soll, sondern dies in den einzelnen Behörden geschehen solle, rufe „schwerste Bedenken“ hervor.

Auch Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband sagte, er habe Zweifel, ob die vorgeschlagenen Änderungen verfassungs- und europarechtlichen Standards genügten. Er sehe insbesondere die erkennungsdienstliche Behandlung von Minderjährigen kritisch, zudem sehe er die Gefahr, dass die AZR-Nummer zu einer „nationalen Kennziffer“ werde, ohne dass es dafür Schutzmechanismen gebe. Es würde ein Schutz dagegen benötigt, dass Daten an Stellen der Heimatländer weitergegeben werden könnten.

Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kam zu dem Schluss, der Entwurf werde nicht die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs finden. Der Einsatz von Informationstechnik sei grundsätzlich sinnvoll, wenn sich dadurch Verwaltungsabhäufe verbessern ließen. Es gebe hier aber große Bedenken hinsichtlich der Transparenz und der Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben: Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass umfassende Personenprofile nach dem Grundgesetz verboten seien; dies werde vom Entwurf aber „ignoriert“. Das AZR werde zur „Datendrehscheibe“ ohne die nötige Kontrolle. Die Zweckbindung des Datenabrufs werde nicht gewährleistet, der Zugriff auf verschiedenste Institutionen ausgedehnt. Weichert sagte, er halte die Möglichkeit einer Verbandsklage für nötig, weil die betroffenen Ausländer „nicht ansatzweise“ selbst in der Lage wären, sich zu wehren; daher müsse eine Institution ihre Vertretung übernehmen. Problematisch sei zudem, dass eine Evaluation hinsichtlich der Grundrechte der Betroffenen nicht vorgesehen sei.

Zustimmung gab es nur von Markus Richter, Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Der Entwurf führe zu „Datensparsamkeit“ und Arbeitserleichterung. Die AZR-Nummer sei ein sinnvolles Ordnungsmerkmal und werde nur zweckgebunden in der Kommunikation verschiedener Behörden verwendet. Das sei insbesondere dort sinnvoll, wo es beim Erstkontakt mit Behörden Zweifel oder Unklarheiten gebe. Zudem sei es auch sinnvoll, die Möglichkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen auszuweiten. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, die Daten auch für die „empirische Weiterentwicklung“ der Rückführungsprogramme nutzen zu können.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Personalsituation bei Behörden des BMVI

Berlin: (hib/HAU) Über die Zahl der Mitarbeiter, die aktuell nicht besetzten Planstellen und die veranschlagten Personalausgaben in den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9720) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8729).

Auf die Frage, ob einzelne Behörden vor besonderen Schwierigkeiten stehen, ausgeschriebene Planstellen zu besetzen, heißt es in der Antwort: Die Besetzung von freien Bestandsstellen für alle Behörden des Geschäftsbereichs habe besondere Priorität. Dem wachsenden Bedarf an Personal, der zusätzlich durch die überdurchschnittlich hohe Zahl an Personalabgängen - sowohl durch Regelrenteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge als auch vorgezogene Renteneintritte durch Inanspruchnahme der Rente mit 63 - verursacht werde, stehe auf dem Arbeitsmarkt ein geringer werdendes Angebot an qualifizierten Fachkräften insbesondere im technischen Bereich gegenüber, schreibt die Regierung. Dazu trage auch die wachsende Konkurrenzsituation mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen und privaten Bereichs bei.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Schleuse Zaaren ab August wieder offen

Berlin: (hib/HAU) Für die derzeit wegen Sanierungsarbeiten gesperrte Schleuse Zaaren an der Oberen Havel-Wasserstraße ist laut Bundesregierung „nach derzeitigem Baufortschritt“ von einer Verkehrsfreigabe zum 1. August 2019 auszugehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9601) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9046) hervor.

Als Gründe dafür, dass die Sanierungsarbeiten nicht wie ursprünglich zum 1. März 2019 und damit vor Beginn der Wassersportsaison abgeschlossen werden konnten, führt die Regierung unter anderem an, dass die im Zuge der Vergabe eingereichten Angebotspreise zu einer längeren Prüf- und Genehmigungsdauer geführt hätten. Auch seien die erforderlichen Munitionsräumarbeiten umfangreicher und zeitaufwändiger als geplant gewesen. Zudem habe es eine Behinderung des Bauablaufes durch Witterung und schlechten Baugrund gegeben. Außerdem sei bei einigen Gewerken der durch die beauftragten Unternehmen abgeschätzte Umsetzungszeitraum zu optimistisch kalkuliert gewesen.

Zur Beantwortung der Frage nach möglichen Unterstützungen für die durch die längere Schleusensperrung betroffenen klein- und mittelständischen Betriebe in diesem ländlichen Raum, verweist die Bundesregierung auf die Beantwortung einer Schriftlichen Frage des Abgeordneten Martin Neumann (FDP) (19/8660). Darin heißt es: „Nach Paragraf 5 Absatz 1 Bundeswasserstraßengesetz darf jedermann im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren.“ Dem Begünstigten stehe kein Anspruch auf Schaffung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Weges zu. Für den Schifffahrttreibenden sei die Schiffbarkeit einer Bundeswasserstraße „eine faktische Gegebenheit, die ihm zwar Chancen zur Betätigung eröffnet, auf deren Fortbestand er aber keinen Anspruch hat“.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Zugpünktlichkeit in Nordrhein-Westfalen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/9719) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8662) über die Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen. Was die Pünktlichkeitswerte im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif angeht, so lagen diese im Jahr 2018 der Vorlage zufolge bei 88 Prozent (weniger als sechs Minuten Verspätung). In der Hauptverkehrszeit morgens lag der Wert bei 90 Prozent, abends bei 85 Prozent. Zwei Prozent der Züge sind den Angaben nach ausgefallen.

Nach aktuellen Überlastungssituationen im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif gefragt, teilt die Regierung unter Bezugnahme auf Informationen der Deutschen Bahn AG (DG AB) mit: Im Bereich Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) würden bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst, um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken. Ebenso werde bei Bedarf - im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten - bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde angestrebt.

Was den Bereich des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) angeht, so forciert nach Kenntnis der DB Regio der NWL eine Elektrifizierung der Strecke Münster-Enschede. Damit soll eine Durchbindung in das niederländische Eisenbahnnetz geschaffen werden. Weitere Fahrgastzuwächse sollen mit Elektrotriebwagen kompensiert werden. Um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken, würden gleichfalls bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst. Ebenso werde bei Bedarf auch bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde in Zusammenarbeit mit dem NWL umgesetzt.

Letzteres gilt der Vorlage zufolge auch für den Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Der VRR sorge zudem in Neuausschreibungen der Verkehre für zusätzliche Sitzplatzkapazitäten in den Fahrzeugen, „falls Bedarf besteht zum Beispiel beim RRX-Projekt (Rhein-Ruhr Express)“.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Pünktlichkeit der Bahn in Brandenburg

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/9718) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8309) über die Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Brandenburg. Was die Pünktlichkeitswerte im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) angeht, so lagen diese im Jahr 2018 der Vorlage zufolge bei 95 Prozent (weniger als sechs Minuten Verspätung). In der Hauptverkehrszeit morgens lag der Wert bei 96 Prozent, abends bei 93 Prozent. Drei Prozent der Züge - sowohl morgens als auch abends - sind den Angaben nach ausgefallen.

Nach aktuellen Überlastungssituationen im SPNV Brandenburg gefragt, teilt die Regierung mit: Laut Deutscher Bahn AG (DG AB) sind die Platzkapazität und die Taktung der Regionalzüge über Ausschreibungen im Regionalverkehrsnetz von den Ländern Berlin und Brandenburg festgelegt worden. Zum 1. April 2019 habe der VBB im Berufsverkehr eine Kapazitätsausweitung in einigen Zügen des Regionalverkehrs bestellt. In Richtung Ostsee verkehrten an Wochenenden im Sommer seit den vergangenen Jahren zwei zusätzliche Züge. Ein weiterer Zug nach Stralsund sei mit dem VBB in der Planung. In der gerade durchgeführten Ausschreibung Elbe-Spree hätten die Länder ab Dezember 2022 auf vielen Relationen zusätzliche Leistungen im Regionalverkehrsnetz vergeben.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Nutzung der Bahnhöfe in Brandenburg

Berlin: (hib/HAU) Der Potsdamer Hauptbahnhof war mit 63.991 täglichen Ein- und Umstiegen die am meisten genutzte Verkehrsstation im Land Brandenburg im Jahr 2018. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8757) hervor. Mit deutlichem Abstand folgen die Bahnhöfe Berlin-Schönefeld Flughafen (18.775) und Königs-Wusterhausen (18.473).

Am wenigsten genutzt wurde die Verkehrsstation Schönfließ Dorf mit zwei täglichen Ein- und Umstiegen sowie die Verkehrsstationen Kunersdorf (acht) und Fermerswalde (zehn). Der Durchschnittswert der Anzahl von Ein- und Umstiegen an Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Land Brandenburg lag 2018 bei 1.683. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, ist nach Auskunft der Deutschen Bahn AG derzeit keine Verkehrsstation in Brandenburg für eine Stilllegung vorgesehen.

13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 547/2019

Busse und Bahnen in Sachsen-Anhalt

Berlin: (hib/HAU) Nach der Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und bei Busanbindungen in Sachsen-Anhalt erkundigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/9626) wollen die Abgeordneten unter anderem erfahren, wie viele Verkehrsstationen gegenwärtig im Land Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Landkreisen von Regionalzügen angefahren werden. Weiterhin wird die Bundesregierung gefragt, wie die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch das Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2014 verwendet wurden.