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13.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 547/2019

Zugpünktlichkeit in Nordrhein-Westfalen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/9719) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8662) über die Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen. Was die Pünktlichkeitswerte im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif angeht, so lagen diese im Jahr 2018 der Vorlage zufolge bei 88 Prozent (weniger als sechs Minuten Verspätung). In der Hauptverkehrszeit morgens lag der Wert bei 90 Prozent, abends bei 85 Prozent. Zwei Prozent der Züge sind den Angaben nach ausgefallen.

Nach aktuellen Überlastungssituationen im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif gefragt, teilt die Regierung unter Bezugnahme auf Informationen der Deutschen Bahn AG (DG AB) mit: Im Bereich Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) würden bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst, um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken. Ebenso werde bei Bedarf - im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten - bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde angestrebt.

Was den Bereich des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) angeht, so forciert nach Kenntnis der DB Regio der NWL eine Elektrifizierung der Strecke Münster-Enschede. Damit soll eine Durchbindung in das niederländische Eisenbahnnetz geschaffen werden. Weitere Fahrgastzuwächse sollen mit Elektrotriebwagen kompensiert werden. Um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken, würden gleichfalls bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst. Ebenso werde bei Bedarf auch bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde in Zusammenarbeit mit dem NWL umgesetzt.

Letzteres gilt der Vorlage zufolge auch für den Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Der VRR sorge zudem in Neuausschreibungen der Verkehre für zusätzliche Sitzplatzkapazitäten in den Fahrzeugen, „falls Bedarf besteht zum Beispiel beim RRX-Projekt (Rhein-Ruhr Express)“.

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