+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.05.2019 Finanzen — Antrag — hib 548/2019

Linksfraktion-Vorstoß gegen Share Deals

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke will die durch sogenannte Share Deals praktizierte Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen und ein gestuftes quotales Besteuerungssystem für unmittelbare und mittelbare Anteilsänderungen an grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften einführen. In einem Antrag (19/10067) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Damit soll der Erwerb einer Anteilsmehrheit an einer grundbesitzenden Gesellschaft zu einer Besteuerung des Immobilienwertes im Umfang der erreichten relativen Beteiligung beziehungsweise der überschrittenen Beteiligungsschwelle führen. Gelten soll das neue Besteuerungssystem ab einer Mindestbeteiligung von mehr als 50 Prozent. „Wird beispielsweise eine Beteiligung von 58 Prozent an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben, ist der zu besteuernde Immobilienwert mit 50 Prozent anzusetzen, bei einer Beteiligung von zum Beispiel 81 Prozent mit 80 Prozent“, erläutert die Fraktion. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass auch der Erwerb einer Anteilsmehrheit durch mehrere Personen oder Gesellschaften gemeinsam entsprechend deren kumulierter Beteiligungsquote besteuert wird. Außerdem sollen die geltenden Fristen für Steuervergünstigungen von fünf auf 15 Jahre verlängert werden, um Gestaltungsmodelle wie zeitlich gestreckte Share Deals zu erschweren. Auch eine sogenannte Konzernklausel soll gestrichen werden, weil sie Mitnahmeeffekte und missbräuchliche Gestaltungen begünstige.

Wie die Fraktion erläutert, nutzen ausländische Investoren in immer stärkerem Maße Share Deals, um die anfallende Grunderwerbsteuer zu verringern oder sogar zu vermeiden. Bei einem Share Deal erwerbe der Käufer nicht die Immobilie selbst, sondern kaufe die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen, das seinerseits die Immobilie halte. „Aus Sicht des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Steuergerechtigkeit haben Share Deals zu dem grotesken Zustand geführt, das große Immobilienkonzerne kaum Grunderwerbsteuer zahlen, während private Häuslebauer und Wohnungskäufer in vollem Umfang zur Kasse gebeten werden“, stellt die Fraktion fest. Share Deals seien ferner ein beliebtes Mittel großer Wohnungskonzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia, um neben der Grunderwerbsteuer auch andere eigentumsrechtliche und stadtplanerische Regulierungen im Zusammenhang von Immobilienverkäufen zu umgehen, zum Beispiel kommunale Vorkaufsrechte.

Marginalspalte