Dachstühle mit Holzschutzmitteln
Berlin: (hib/HLE) Im gesamten Bundesgebiet sind früher Dachstühle mit Holzschutzmitteln behandelt worden, die PCP, Lindan, DDT oder PCN enthalten haben. Dies sei zum Entstehungszeitpunkt gesetzlich zulässig gewesen und habe dem Stand der Technik entsprochen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/9613) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9049), die sich nach der Belastung von Bundesgebäuden mit Holzschutzmitteln erkundigt hatte. Eine genaue Bezifferung der Häuser, die mit Holzschutzmitteln behandelt worden seien, ist nach Angaben der Bundesregierung nicht möglich. Bei Begehungen der Dachstühle werden nunmehr auf das Vorhandensein von Holzschutzmitteln geachtet. Bei Verdachtsfällen würden geeignete Maßnahmen ergriffen, heißt es in der Antwort weiter, in der auch einige Maßnahmen geschildert werden.