Regierung verteidigt Statusfeststellung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass sich Solo-Selbständige in einer gesetzlichen Grauzone mit hoher Rechts- und Planungsunsicherheit bewegen. Das Statusfeststellungsverfahren könne zudem nicht (mit-)ursächlich für die von der FDP-Fraktion behauptete rechtliche Grauzone sein, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9945) auf eine Kleine Anfrage (19/9093) der FDP-Fraktion.
Mit dem Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Die Bundesregierung sieht darin ein „optionales Instrument“, das es den Betroffenen ermögliche, sich in Zweifelsfällen Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status zu verschaffen. Gleichwohl arbeite die Regierung derzeit an einer Vereinfachung des Verfahrens, heißt es in der Antwort weiter.