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14.05.2019 Sport — Antwort — hib 556/2019

Doping „ohne Mitwirkung der Athleten“

Berlin: (hib/HAU) Auf Basis der Fachliteratur geht die Bundesregierung im Zeitraum von 1974 bis 1990 von schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Sportlerinnen und Sportler aus, die vom Dopingsystem der DDR betroffen waren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8636) hervor. Eine Gesamtzahl der tatsächlich in das Dopingsystem der DDR einbezogenen minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt.

Auf die Frage, wie sich die Bundesregierung die relativ hohe Ablehnungsquote von Anträgen auf Hilfszahlungen nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) (37 Prozent) im Vergleich zur geringen Quote der Ablehnungen nach dem 2. DOHG (sechs Prozent) erklärt, heißt es in der Antwort: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) entscheide immer auf Basis der Antragslage einschließlich der eingereichten Unterlagen sowie der erfolgten Nachermittlungen entsprechend den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen. Es habe sich gezeigt, dass die Anträge im Laufe der Zeit zunehmend konformer mit den Gesetzesvoraussetzungen formuliert wurden und demzufolge häufiger positiv beschieden werden konnten. Über die möglichen Gründe hierfür könne nur spekuliert werden, schreibt die Regierung. Dies könne auf eine stärkere mediale Präsenz des Themas, die Vernetzung der Opfer untereinander, die Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten sowie eine für das Thema stärker sensibilisierte Ärztegeneration zurückzuführen sein.

Beim DOHG gab der Vorlage zufolge es 20 Widersprüche gegen ablehnende Bescheide, bei denen in zehn Fällen eine Abhilfe erfolgte. In den anderen zehn Fällen seien die Widersprüche zurückgewiesen worden. Beim 2. DOHG habe es mit Stand 15. April 2019 bislang sechs Widersprüche gegeben, von denen vier zurückgewiesen worden und zwei noch in Bearbeitung seien, teilt die Regierung mit.

Nach Kenntnis der Bundesregierung war das Mitwissen der Athleten über den Einsatz von Dopingmitteln die Ausnahme. „Zwangsdoping erfolgte in der Regel ohne Mitwirkung der Athleten und der Dopingmitteleinsatz wurde ihnen gegenüber zudem häufig verheimlicht“, heißt es in der Antwort. Bei minderjährigen Sportlern sei im Zweifel vom Nichtwissen auszugehen, da ihnen gegenüber regelmäßig die Legende der Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen verwendet und der Kreis der Eingeweihten bewusst klein gehalten worden sei.

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf die öffentlich geäußerte Kritik an der Beratungstätigkeit des Doping-Opfer-Hilfevereins (DOH) ein. Bundesregierung und BVA hätten das entsprechende Dokument zur Kenntnis genommen. Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung und dem BVA seien darin nicht erkennen. Vielmehr gehe es im Wesentlichen um einen öffentlich gemachten vereinsinternen Diskurs innerhalb des DOH, zu dem die Bundesregierung keine Stellung beziehe. Aus Sicht der Regierung gibt es laut der Antwort „keinen Anlass, die Förderung der Beratungsstelle des DOH zu überprüfen“. Die Beratung von DDR-Dopingopfern sei nach wie vor erforderlich.

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