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15.05.2019 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 558/2019

Agrarstatistikgesetz soll geändert werden

Berlin: (hib/EIS) Der Landwirtschaftsausschuss befürwortet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierten Änderung des Agrarstatistikgesetzes (19/9763). Die Abgeordneten haben am Mittwochmorgen die Vorlage in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der übrigen Fraktionen zur Annahme im Plenum empfohlen. Der Entwurf dient der Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Darüber hinaus soll die Durchführung der Agrarstrukturerhebung organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt werden. Für den Fall, dass Verwaltungsdaten in ausreichender Qualität vorliegen, soll zudem angeordnet werden, dass diese Daten zur Durchführung der Strukturerhebung der Forstbetriebe verwendet werden. Auch wird die Frist aufgehoben, innerhalb derer Daten der Tierseuchenkassen für Zwecke des Betriebsregisters genutzt werden können. Die AfD kritisierte die Vorlage als „Bürokratiemonster“. Die Grünen begrüßten hingegen, dass das Gesetz mehr Transparenz über die Unternehmensstrukturen großer „Konglomerate“ schaffe. Auch die Fraktion Die Linke war der Ansicht, dass das Gesetz helfe, eine bessere Übersicht über die Besitzverhältnisse des Bodeneigentums zu erhalten. Ein Punkt, den CDU/CSU und SPD ebenfalls unterstrichen. Die FDP monierte, dass die Änderung ein Zeugnis des Misstrauens gegenüber der unternehmerischen Landwirtschaft sei. Keine andere Branche müsse so viele Informationen über sich preisgeben. Die Bundesregierung hielt dem entgegen, dass mit der Änderung eine Reihe von Berichtspflichten auch abgeschafft werden sollen, sodass den Landwirten letzten Endes weniger Arbeit entstehe.

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