+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.05.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 564/2019

Polen und Rumänien erhöhen EIB-Anteil

Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Investitionsbank (EIB) will ihre Satzung ändern, damit die Kapitalanteile von Polen und Rumänien überproportional erhöht werden können. Damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union der Satzungsänderung zur Erhöhung des von Polen gezeichneten Kapitals um rund 5,4 Milliarden Euro und der Erhöhung des von Rumänien gezeichneten Kapitals um rund 125,5 Millionen Euro zustimmen kann, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraph 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019 (19/10145) eingebracht. Zuvor hatte der Bundestag bereits der symmetrischen Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank zugestimmt. Diese Erhöhung war zum Ausgleich des nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU entfallenden britischen Kapitals erforderlich geworden. Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert wird, hatte Polen damals seine Zustimmung zur symmetrischen Kapitalerhöhung von einer Erhöhung seines Stimmenanteils abhängig gemacht, Rumänien habe sich dieser Forderung für seinen Anteil angeschlossen. Der polnische Anteil an der EIB soll von 2,1 auf 4,6 Prozent steigen, der Anteil Rumäniens von 0,5 auf 0,66 Prozent.