AfD will Geschäftsordnung ändern
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion strebt im Zusammenhang mit einem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages an. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes „zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages“ (19/9967), wie aus dem Antrag (19/9966) hervorgeht.
In dem Antrag wird eine Neufassung des Paragrafen 107 der Geschäftsordnung gefordert, in dem die Immunitätsangelegenheiten geregelt sind. Es werden Vorschläge für die Formulierung von sechs Absätzen gemacht. Den Angaben zufolge soll Paragraph 107 Absatz 1 künftig lauten:
„Ein Antrag auf Herbeiführung eines Verlangens auf Aussetzung einer Strafverfolgungsmaßnahme oder einer sonstigen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Mitgliedes des Bundestages nach Artikel 46 Absatz 2 des Grundgesetzes kann vom Präsidenten, von einer Fraktion, von mindestens acht Mitgliedern des Bundestages oder vom betroffenen Mitglied des Bundestages gestellt werden. Er ist zu begründen und bedarf der Schriftform.“
In der Begründung des Antrags heißt es, für den Fall, dass ein Strafverfahren zur politischen Verfolgung instrumentalisiert werden sollte, müsse auch das betroffene Mitglied des Bundestages in die Lage versetzt werden, einen entsprechenden Antrag auf Aussetzung zu stellen. Dies sei wegen des repräsentativen Status des Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geboten.