Sanktionen gegen Führung Venezuelas
Berlin: (hib/AHE) Die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen in Venezuela ist Gegenstand intensiver Bemühungen der von der EU initiierten Internationalen Kontaktgruppe, an der die Bundesregierung mitwirkt. Das geht aus der Antwort (19/9841) auf eine Kleine Anfrage (19/9058) der FDP-Fraktion hervor. Die Bundesregierung habe sich im EU-Rahmen zudem für gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela eingesetzt. „Im November 2017 beschloss die Europäische Union sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die Europäische Union restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat.“ Die Sanktionen gegen Einzelpersonen seien so angelegt, dass sie der venezolanischen Wirtschaft und insbesondere der notleidenden Bevölkerung nicht schaden.