Nachtzieltechnik bei der Jagd
Berlin: (hib/EIS) Es besteht keine Rechtsunsicherheit, wenn bei der Jagd die Nachtzieltechnik im Rahmen einer behördlichen Genehmigung zur Bejagung des Schwarzwildes eingesetzt wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9754) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9378) hervor. Darüber hinaus heißt es, dass im Rahmen der Ressortabstimmung zum Referentenentwurf eines Waffenrechtsänderungsgesetzes derzeit die Schaffung einer waffenrechtlichen Ausnahme vom Verbot der Nutzung von Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräten für jagdliche Zwecke geprüft werde. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.