Wohnpartnerschaften und Steuern
Berlin: (hib/HLE) Für die steuerliche Bewertung von neuartigen Wohnpartnerschaften wie „Wohnpaar auf Zeit“ oder „Wohnen für Hilfe“ interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10032). Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Studierende und Auszubildende solche Programme nutzen und welche steuerlichen Regeln gelten. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird das Prinzip der Wohnpartnerschaften erläutert: Menschen mit freien Wohnraum in ihrer eigenen Wohnung, die diesen nicht dauerhaft vermieten wollen, bieten diesen freien Wohnraum Studierenden oder Auszubildenden an. Diese leisten dafür Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung oder sind in ehrenamtlichen Projekten tätig. Die steuerliche Bewertung dieser Wohngemeinschaften sorgt nach Auffassung der FDP-Fraktion für Unmut. So regele ein mit Bundes- und Länderebene abgestimmter Erlass der Finanzbehörde Hamburg, dass alle erbrachten Hilfeleistungen sowie die Bereitstellung des Wohnraums als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes bewertet werden.