Problematik des „racial profiling“
Berlin: (hib/STO) Mit der Problematik des „racial profiling“ befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10065) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9637). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundespolizei 2017 rund 2,3 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt habe. Die Kontrollen stünden „seit Jahren in der Kritik“. „Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland oder die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt werfen der Bundespolizei vor, sich des racial profiling zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen.“
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, kam es in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen „2018 und im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. April 2019 zu insgesamt 58 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vorwurf des sogenannten Racial Profiling beziehungsweise der Vornahme von Personenkontrollen nach Paragraf 22 Absatz 1a, Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 Bundespolizeigesetz“. Im Ergebnis der geprüften Beschwerdesachverhalte seien durch die Bundespolizeidirektionen 51 Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegenwärtig befänden sich aus dem benannten Zeitraum noch fünf Beschwerden in der Prüfung. Eine Beschwerde sei als begründet und eine als teilweise begründet bewertet worden. „In beiden Fällen wurden Auftreten und Kommunikation der eingesetzten Kräfte kritisiert“, heißt es in der Vorlage weiter.
Den bewerteten Stellungnahmen ist laut Bundesregierung zu entnehmen, „dass die Einsatzkräfte nicht die Absicht hatten, diskriminierend aufzutreten“. Die Bundespolizei sei jedoch zu dem Ergebnis gelangt, „dass das Auftreten geeignet war, diesen Eindruck zu erzeugen“. Dies sei den Petenten in der Antwort mitgeteilt worden. „Das Ergebnis der Ermittlungen wurde den Einsatzkräften zur Kenntnis gebracht und nachbereitet“, schreibt die Bundesregierung ferner. Im Ergebnis der Beschwerde sei eine Thematisierung und Sensibilisierung innerhalb der internen Fortbildung der betroffenen Stelle der Bundespolizei erfolgt.