Normen des UN-Sozialpaktes
Berlin: (hib/CHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es nur eine richterliche Entscheidung in Deutschland, in der die Normen des UN-Sozialpaktes (von Deutschland 1973 ratifiziert) zur Auslegung von bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen wurden. Dabei handele es sich um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main von 1997. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10098) auf eine Kleine Anfrage (19/9199) der AfD-Fraktion.