Nur EU hat Mehrwertsteuer-Initiativrecht
Berlin: (hib/HLE) Die Bemühungen der Europäischen Kommission, auf eine weitere Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems in der Union hinzuwirken , werden von der Bundesregierung unterstützt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9782) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/9365), die sich nach den Problemen des Onlinehandels im Umgang mit dem europäischen Mehrwertsteuersystem erkundigt hatte. Eine Veränderung nationaler Steuergesetze ist in diesem Zusammenhang nicht geplant. Im Bereich der Umsatzsteuer liege das Initiativrecht für entsprechende Maßnahmen allein bei der Europäischen Kommission, erläutert die Bundesregierung.